Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ELIADA GMBH

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Leistungen der ELIADA GmbH (im Folgenden ELIADA) für den Kunden. ELIADA und der Kunde werden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde in einem Standarddokument (bspw. einem Bestelldokument) oder sonst im Zusammenhang mit dem Abruf einer Leistung auf diese hinweist.
1.3 ELIADA behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit einseitig abzuändern. Eine Abänderung hat nur mit Zustimmung des Kunden Auswirkungen auf laufende Leistungen.

2. Leistungen von ELIADA
2.1 ELIADA bietet Consulting- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie (IT) und Projektmanagement für Unternehmen an. Art, Inhalt und Ausgestaltung der Leistungen von ELIADA ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschrieben oder Offerten von ELIADA.
2.2 ELIADA erbringt ihre Leistungen jederzeit sorgfältig und fachmännisch nach bestem Wissen und Können und erfüllt ihre vertraglichen Pflichten im Einklang mit der vertraglichen Leistungsbeschreibung.
2.3 ELIADA bringt vom Kunden gemeldete Verbesserungsvorschläge kontinuierlich in den Entwicklungsprozess für die Lösung ein.

3. Beizug von Dritten
3.1 ELIADA darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte (z.B. Spezialisten, Hilfspersonen, Subunternehmer) beiziehen.
3.2 Wenn der Kunde den Beizug eines Dritten selber vorschlägt, wenn er dem Beizug eines von ELIADA vorgeschlagenen Dritten vorgängig zustimmt oder wenn der Kunde diesen direkt beauftragt, haftet ELIADA nicht für dessen Arbeitsergebnisse.

4. Verzug der Leistungserbringung
4.1 Leistungsverpflichtungen von ELIADA gelten nicht als Verfalltagsgeschäfte. Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung als eingehalten. Massgeblich ist die entsprechende Bereitschaftsmeldung.
4.2 Hält ELIADA einen ausdrücklich als verzugsbegründend bezeichneten Termin aus von ELIADA zu vertretenden Gründen nicht ein oder gerät ELIADA auf Mahnung hin in Verzug, setzt der Kunde ELIADA eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen.
4.3 Kommt ELIADA ihrer Leistungsverpflichtung innert Nachfrist nicht nach, kann der Kunde vom Leistungsabruf zurücktreten, wenn er den Rücktritt innerhalb von 10 Tagen seit Ablauf der zweiten Nachfrist erklärt und wenn ELIADA in Bezug auf den gesamten Leistungsumfang in Verzug ist oder in Bezug auf wesentliche Teilleistungen, ohne welche die bereits erbrachte Leistung für den Kunden nutzlos ist.
4.4 In Bezug auf Leistungen (oder Teile davon), die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise verwendet werden können, kann der Kunde keinen Rücktritt erklären. Solche Leistungen sind voll zu vergüten.
4.5 Erklärt der Kunde den Rücktritt nicht innert der Frist von 10 Tagen oder kommt Ziffer 4.4 zur Anwendung, ist ELIADA zur Erbringung der noch ausstehenden Leistung weiterhin berechtigt und verpflichtet. Der Kunde kann für den ihm aus dem Verzug entstehenden Schaden Schadenersatz geltend machen.
4.6 Diese Ziffer 4 regelt die Verzugsfolgen für Leistungen von ELIADA abschliessend.

5. Sachgewährleistung
5.1 ELIADA gewährleistet, ihre Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu erbringen.
5.2 Jede darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

6. Rechtsgewährleistung
6.1 ELIADA gewährleistet, dass ihre Leistungen keine schweizerischen Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
6.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von schweizerischen Im-materialgüterrechten Dritter wehrt ELIADA auf eigene Kosten ab. Der Kunde gibt solche Forderungen an ELIADA schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlässt ELIADA die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und Mass-nahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, ELIADA aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und Ansprüche Dritter ohne die Zustimmung von ELIADA weder gerichtlich noch aussergerichtlich anzuerkennen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt ELIADA die dem Kunden auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen.
6.4 Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht, kann ELIADA nach ihrer Wahl dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistung frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu benutzen oder die Leistung durch eine andere zu ersetzen, welche die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen ebenfalls erfüllt.
6.5 Erwirbt der Kunde von ELIADA Drittsoftware oder andere Produkte, so richtet sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Dritten.
6.6 ELIADA gewährleistet, für ordnungsgemässe Lizenzierung für den Kunden gesorgt zu haben. ELIADA gewährleistet, zur Weiterleitung solcher Lizenzen berechtigt zu sein.
6.7 Bezieht der Kunde Produkte und/oder Drittsoftware direkt und nicht über ELIADA, ist der Kunde von vornherein allein dafür verantwortlich.
6.8 Diese Ziffer 6 regelt die Rechtsgewährleistungsansprüche des Kunden abschliessend.

7. Haftung
7.1 Verursacht ELIADA durch eigenes Verhalten oder Unterlassen eine Vertragsverletzung, haftet ELIADA für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschul-den trifft; ergänzend gelten die nachstehenden Regeln dieser Ziffer 7.
7.2 Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet ELIADA in vollem Umfang des Schadenausmasses.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELIADA für Personenschäden unbegrenzt, für Sachschäden und für Vermögensschäden insgesamt höchstens bis zum Betrag der an ELIADA geleisteten Vergütung.
7.4 Im Anwendungsbereich von Ziffer 7.3 ist jegliche Haftung von ELIADA ausgeschlossen für:
• Anordnungen des Kunden, auf denen dieser trotz Abraten seitens ELIADA beharrt;
• Weisungen, die der Kunde direkt an Dritte erteilt;
• entgangenen Gewinn;
• Folgeschäden;
• Folgen von Datenverlust (z.B. Kosten der Datenwiederbeschaffung);
• Kosten zur Abwendung von Reputationsschäden;
• für Leistungen und Lieferungen von Dritten, die im direkten Auftragsverhältnis zum Kunden stehen;
• für Vermögensschäden, die aus der Überschreitung von Kostenvoranschlägen oder der Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen erwachsen.
7.5 Weitergehende bzw. von Ziffer 7 abweichende Haftungsbestimmungen zu Lasten von ELIADA gelten nicht.
7.6 Der Kunde teilt allfällige Beanstandungen, die zur Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegenüber ELIADA führen können, ELIADA umgehend schriftlich mit.

8. Vergütung
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Beträge für Vergütungen an ELIADA in CHF exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben.
8.2 Die Vergütungen werden gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen oder dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Fehlt ein solcher, sind einmalige Vergütungen gemäss der gestellten Rechnung zu entrichten, wiederkehrende monatlich oder quartalsweise im Voraus.
8.3 Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. als vereinbart. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug oder hat ELIADA berechtigten Grund zur Annahme, dass der Kunde seine in den nächsten zwei Monaten fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen wird, kann ELIADA die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen.
8.4 Leistungen an den Kunden, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von ELIADA in Rechnung gestellt. ELIADA teilt dem Kunden die zur Anwendung gelangenden Ansätze von sich aus oder auf Wunsch des Kunden mit. Die Preiskonditionen von ELIADA sind auf der Basis kalkuliert, dass der Ort der Erfüllung der Sitz von ELIADA ist.
8.5 Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen ohne anders lautende Vereinbarung zu Lasten des Kunden und wer-den in den Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

9. Rechnungsstellung und Zahlung
9.1 ELIADA macht fällige Forderungen wo nicht anders bezeichnet mittels Rechnung geltend. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
9.2 ELIADA verzichtet aus Gründen des Umweltschutzes auf den Versand von Papier-Rechnungen. Der Kunde erhält die Rechnung jeweils als PDF via E-Mail zugestellt. Der Kunde teilt ELIADA die Rechnungsempfänger rechtzeitig mit.

10. Eigentums- und Schutzrechte
10.1 Die an den Leistungen von ELIADA bestehenden Schutzrechte wie insbesondere Urheberrechte, Patentrechte und Designrechte verbleiben bei ELIADA.
10.2 Umfasst der Leistungsabruf die Übertragung von Source Code an den Kunden, so findet diese Übertragung erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Leistung von ELIADA statt.
10.3 ELIADA ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen auch im Rahmen anderer Kundenprojekte einzusetzen, soweit damit nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden verletzt werden. ELIADA beseitigt jeglichen Hinweis auf den Kunden oder dessen Geschäft vor Weiterverwendung von Leistungen.
10.4 An Drittsoftware erhält der Kunde ein Nutzungsrecht im Umfang der Lizenz des Herstellers (entweder als Unterlizenz oder als Direktbeziehung gemäss separaten Angaben von ELI-ADA). Der Kunde anerkennt, an die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Dritten gebunden zu sein.

11. Nutzungsrechte des Kunden
11.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden und unter Vorbehalt einer anderslautenden Regelung im Leistungsbeschrieb oder der Offerte, hat der Kunde das uneingeschränkte und unbefristete Recht, die von ELIADA erbrachten, kundenspezifischen Leistungen (insbesondere Konzepte, Applikationen einschliesslich Konfigurationsleistungen sowie Designelemente) einschliesslich Schnittstellen zu Standardkomponenten vertragsgemäss zu nutzen. Ohne anderslautende Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht an den von ELIADA erbrachten Leistungen auch deren Vervielfältigung für den internen Gebrauch durch den Kunden sowie deren Weiterentwicklung. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig.
11.2 Das Nutzungsrecht des Kunden ist nicht an Dritte übertragbar. Es gilt jedoch auch für Rechtsnachfolger des Kunden unabhängig davon, ob die Rechtsnachfolge durch Fusion auf dem Weg der Kombination mit einem Dritten zu einer neuen Gesellschaft oder durch Absorption in eine Drittgesellschaft zustande kommt.

12. Change Management
12.1 Sind aus Sicht des Kunden oder von ELIADA Änderungen der vereinbarten Leistungsspezifikation erforderlich, ist durch die Partei, welche den Änderungsbedarf feststellt, ein Change Re-quest an die andere Partei zu stellen.
12.2 Geht der Change Request von ELIADA aus, erklärt der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt, ob er eine Offerte für die Umsetzung des entsprechenden Changes erhalten möchte. Innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Interessensbekundung durch den Kunden (sowie ebenfalls innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt eines Change Request seitens des Kunden) unterbreitet ELIADA dem Kunden eine Offerte für die Umsetzung dieses Change Request.
12.3 Die Offerte beinhaltet Angaben über:
• Art und Umfang der Leistungsänderungen,
• Einfluss auf die Qualität der Leistungen,
• Zeitplan für die Umsetzung, Auswirkung auf andere Termine,
• Kosten (einmalig/wiederkehrend),
• Risiko/Auswirkung bei der Umsetzung bzw. Ablehnung.
12.4 Der Kunde entscheidet innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Offerte über die Ausführung des Change Request. Im Falle dringender Change Requests können die vorgenannten Fristen mit beiderseitigem Einverständnis abgekürzt werden.
12.5 Bis zum Entscheid über den Change Request erbringt ELIADA die Leistungen gemäss den bestehenden Regeln.

13. Geheimhaltung
13.1 Sämtliche Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen einer Partei, die der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag zukommen oder zugekommen sind, sind durch die andere Partei vertraulich zu behandeln. Die andere Partei darf sie ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der berechtigten Partei keinem Dritten zugänglich machen oder sonstwie offen-baren.
13.2 Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.
13.3 Die Vertraulichkeitspflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrags so lange bestehen, wie die offenlegende Partei daran ein berechtigtes Interesse hat.

14. Übertragung/Abtretung
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung der anderen Partei an eine andere Gesellschaft abgetreten oder übertragen werden.

15. Verrechnungsausschluss
Eine Verrechnung von Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) wird ausgeschlossen.
16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem unter diesen AGB begründeten Vertragsverhältnis ist Binningen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ELIADA GMBH
(Version: 10.08.2021)